Zitat:
Zitat von Byronimus
Ja, selbst bei Blaulichtfahrt darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden.
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Entschuldige bitte, aber das ist ausgemachter Blödsinn. Wenn die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind, darf die Polizei von den Vorschriften der StVO abweichen und die sogenannten "Sonderrechte" in Anspruch nehmen. Dazu gehört natürlich auch die Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit. Selbst die Verwendung der Sondersignale (Blaulicht/Horn) ist dabei nicht zwingend vorgeschrieben. Man denke nur an die Situation, wenn die Polizei des Nachts zu einem Einbruch gerufen wird und dabei das Martinshorn einschaltet und mit 30 km/h an der Schule vorbeifährt...
Nachzulesen ist das im § 35 StVO.