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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Rechte am eigenen Bild bei nationalen/internationalen Veranstaltungen
 
 
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Alt 22.03.2012, 22:36   #3
Günni

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 14.10.2003
Ort: 86415 Mering
Beiträge: 284
Recht am eigenen Bild nationale/internationale Meisterschaften

Hallo Martin,

erstmal vielen Dank für deine Ausführungen.
Die beschriebenen Bilder der Sportler hier zur Bildbesprechung zeigen, sollte somit
kein Problem sein, zu einem Wettbewerb schicken, eventuell sogar einen Preis gewinnen, so dass das Bild in irgendeiner Art und Weise als platziertes Bild abgedruckt wird, aber nicht weiter vermarktet wird, ist auch unproblematisch, aber die Bildrechte abtreten auf jeden Fall ein NoGo, da ich nicht weiß, was das jeweilige
Unternehmen damit anstellt. - Stimmt meine Annahme oder liege ich völlig daneben?

Ok, das mit den Maschkelern habe ich verstanden, nur ein ? habe ich noch z.Bsp. bei
einer Veranstaltung wie den Karneval in Venedig. Dort sind ja einige hunderte Masken und tausende Fotografen. Und die verkleideten Personen posieren ja auch regelrecht vor den Fotografen. Liegt da nicht ein stillschweigendes Einverständnis vor, da es ja offensichtlich ist, dass fotografiert wird? - Wie verhält es sich in einem solche Fall?

Nochmals herzlichen Dank für Deine Ausführungen
Viele Grüsse Günter





Zitat:
Zitat von Anaxaboras Beitrag anzeigen
Nicht unbedingt. Die Sportler werden damit zur relativen Person der Zeitgeschichte. Damit dürfen Fotos, die die Teilnehmer zeigen zumindest im Rahmen redaktioneller Berichterstattung veröffentlicht werden. Ein Werbeplakat darfst du natürlich dennoch nicht draus machen.
Problem allerdings: Wenn die Sportveranstaltung nicht auf öffentlichem Grund stattfindet, kann dir der Veranstalter das Fotografieren untersagen bzw. die Veröffentlichung.


Das ist schon komplizierter. Die Persönlichkeitsrechte beziehen sich ja nicht nur auf das Gesicht, sondern können auch durch andere Körpermerkmale berührt werden ("Kumma, dat sind doch eindeutich dem Schorsch seine krummen Beine"). Prinzipiell halte dich an die Regel, dass du niemanden ohne dessen Einverständnis überhaupt fotografieren darfst. (wie es sich verhält, wenn dein Modell gegen das Vermummungsverbot verstößt, weiß ich allerdings nicht ). Natürlich gibt es Ausnahmen wie "Person der Zeitgeschichte" oder "Beiwerk". Wenn die Bilder veröffentlicht werden sollen, begibst du dich damit aber schnell auf dünnes Eis.

Martin
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