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Alt 05.05.2004, 15:56   #17
Tom
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
Zitat:
Zitat von Hotzi
...eines nicht vergessen; Ich bin kein RA, denke aber dass ich richtig liege, habe sowas vergleichbares schon mal gegenGeld prüfen lassen und hat sich laut Verbraucherzentrale so verhalten.
Nein, das hab ich nicht vergessen.

Zitat:
Zitat von Hotzi
Zitat:
Betrifft dies auch bei Wandlung den ursprünglichen Versand der Ware zu mir?
Schließlich habe ich das schon bezahlt und möchte das auch wieder zurück haben.
Wenn Du etwas bestellst und dies einen Sachmangel hat und es zur Rückgabe vom Kaufvertrag kommt, dann solltest Du in der Regel keinerlei Kosten übrig behalten, dazu fällt mir jetzt aber kein Beispiel / Gesetz ein, gilt aber nicht bei Teilmengen.
Ist keine Teilmenge, also OK.

Zitat:
Zitat von Hotzi
Im Falle einer erfolgreichen Reklamation hast Du ja Nichts geliefert bekommen, warum solltest Du dann in dem Fall Versand zahlen ?
Vielleicht, weil der Händler sagt, ihm seien diese Kosten ja tatsächlich auch entstanden?

Zitat:
Zitat von Hotzi
...Aus meiner Sicht ist es aber so: Dass wenn ein artikel innerhalb der ersten 6 Monate einen Sachmangel zeigt und der Händler nicht beweisen kann, dass der Kunde den Mangel verursacht hat, davon auszugehen ist, dass der Mangel schon bei Gefahrenübergang (Kauf / Lieferung) vorlag. Daher hat der Kunde ja niemals ein mangelfreies Produkt erhalten, demnach würde ich mich da niemals auf Nachbesserung einlassen. Das hatte mir die Verbraucherzentrale so bestätigt.
Das sehe ich genauso, nur muß man das erst mal durchsetzten können.

Zitat:
Zitat von Hotzi
Ich persönlich würde die Zusendegebühr nicht zahlen, wenn es zu einer erfolgreichen Reklamation gekommen ist, nur greifbare Belege dazu fallen mir gerade leider nicht ein.
Das Problem ist:
Der Versand zu mir ist bereits bezahlt, der Händler wird die Gebühr nicht mehr freiwillig rausrücken.
Und bei unfreier Rücksendung durch mich kann der Händler die Annahme verweigern.

Was ist mit den AGB des Händlers, kann er da die Übernahme von Versandkosten im Reklamations- oder Wandlungsfall ausschließen?

Zitat:
Zitat von Hotzi
In Deinem Fall hat sich in der Regel der Verkäufer die Eigenschaftsbeschreibung des Herstellers zu eigen gemacht.
Auch nicht ausdrücklich. Die Beschreibung auf dessen Website war eher spärlich, z.T. sogar in anderen Punkten unkorrekt.
Bei solch schwammigen Informationen muß ich doch als Käufer wenigstens auf die Spezifikationen des Herstellers vertrauen können, oder nicht?

Zitat:
Zitat von Hotzi
Problematisch ist allerdings, dass der Verkäufer nicht zugesichert hat, dass diese Karte in Deiner Cam diese Transferleistung erreicht. Die Minolta Cams sind sowieso sau lahm beim USB Transfer.
Darum ging es ja gar nicht.
Die Transferrate ist auch in einem der schnellsten USB2.0-Kartenlesern (siehe Hans-Jürgens Liste) ganz deutlich unterhalb der Spec.

Zitat:
Zitat von Hotzi
Da Du selbst kein versagendes Gerät hast, hast Du hier keine Argmentation, erst wenn das Teil kaputt ging.
Das verstehe ich nicht.
Es ist ja nichts kaputt gegangen, es war von Anfang an so.

Zitat:
Zitat von Hotzi
Hier wäre zu klären, ob das Gerät unter keinen Umständen die Transferrate erreicht
Das tut es nicht, s.o.

Zitat:
Zitat von Hotzi
-> das würde in einem Gutachten ausarten.
Ich will hoffen, daß das nicht notwendig ist.

Gruß
Tom
Tom ist offline  
 


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