Zitat:
Zitat von Blubss
Erweiterte Hausratversicherung der A
Ordentliche Anzeige bei der Polizei
Spurensicherung(Fingerabdrücke)
Eigentumsnachweise
30 Jahre Kunde der Versicherung
2 Wiedersprüche gegen die Entscheidung
Und wenn sie diese Vorgehensweise der Diebe kennen, warum dann die Aussage ohne Spuren kein Beweis des Diebstahls-keine Regulierung ?
Was müsste den deiner Meinung nach beigebracht werden?
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Das wesentliche Dokument sind die AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen). Was steht denn da drin? Sind Gegenstände im Auto überhaupt gedeckt?
War der Rucksack von außen sichtbar oder nicht also zum Beispiel im nicht einsehbaren Kofferraum untergebracht? Wenn sichtbar, wird man Dir vermutlich Fahrlässigkeit vorwerfen. Das ist quasi eine Aufforderung an Diebe das Auto aufzubrechen.
Rainer