![]() |
|
|
![]() |
|||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||
|
![]() |
#11 |
Chefkoch, verstorben
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
|
Ich denke nicht, dass es so einfach geht.
Du hast mit dem Laden einen Kaufvertrag zu bestimmten Konditionen geschlossen (Neuware, Preis). Spätestens mit Lieferung des Objektivs ist die Kaufvertrag auch zustande gekommen. Ich würde denen jetzt eine Frist von 10 Tagen setzen, in der der Laden seinen Vertrag zu erfüllen hat (Einschreiben). Und dezent darauf hinweisen, dass du die Verbraucherzentrale über dieses eigenartige Geschäftsgebaren informiert hast und dir weitere rechtliche Schritte vorbehälst. Vorher kannst du ja noch einmal da anrufen (am besten Geschäftsführer/Prokurist verlangen) und denen deinen Standpunkt mündlich klar machen. Martin |
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
|
|