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#32 |
ehemaliger Moderator
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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Wenn die Kratzer angeblich so winzig sind, dass selbst ein Fotofachhändler nicht in der Lage ist, diese zu sehen, könnte man doch versuchen, über den Händler seine Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, oder? In den ersten 6 Monaten muss doch der Händler nachweisen, dass das Gerät bei Kauf ok war. Das sollte ja nicht möglich sein, wenn nur Sony in der Lage ist, die Kratzer zu entdecken.
Frage ist nur, wie Du verfahren sollst, da ja das Objektiv nicht in Deinem Besitz ist.
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Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) |
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