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Alt 07.05.2009, 15:38   #32
BadMan
ehemaliger Moderator
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Wenn die Kratzer angeblich so winzig sind, dass selbst ein Fotofachhändler nicht in der Lage ist, diese zu sehen, könnte man doch versuchen, über den Händler seine Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, oder? In den ersten 6 Monaten muss doch der Händler nachweisen, dass das Gerät bei Kauf ok war. Das sollte ja nicht möglich sein, wenn nur Sony in der Lage ist, die Kratzer zu entdecken.
Frage ist nur, wie Du verfahren sollst, da ja das Objektiv nicht in Deinem Besitz ist.
__________________
Gruß Jörg

Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny)
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