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#21 |
Themenersteller
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
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Ein Versicherung forderte zur Schadensbegleichung den original Rechnungsbeleg der Werkstatt, in dem das Fahrzeug repariert worden ist. Dazu die Anmerkung der Kundin:
...In der Anlage übersende ich Ihnen eine Duplikatsrechnung die keine Duplikatsrechnung mehr ist, weil ich das Wort "Duplikatsrechnung" gestrichen habe... ![]() ![]()
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Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung Flickr |
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