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Alt 01.03.2007, 15:11   #11
Jan
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Erkrath bei Köln
Beiträge: 7.446
Wenn einer bei einer öffentlichen Veranstaltung in einer Gruppe von Menschen abgebildet wird, hat er - glaube ich - keinen besonderen Schutz im Sinne von Recht aufs eigene Bild o.ä.. Die Künstlerin ist eine 'öffentliche Person' und darf damit vermutlich auch abgebildet werden. Das sind aber Sorgen, die man evtl. ausdrücklich an den verlag abgeben kann/sollte.

Die Profis leiden sicher unterm dem, was uns Amateure freut, aber ob nun ein profi beauftragt worden wäre, Konzertfotos aufzunehmen bzw. in meinem Fall ein Profi samt Studio bezahlt worden wäre, um ein Puzzle zu fotografieren? Dann wäre halt ein Bild aus einer komerziell verfügbaren Fotosammlung genommen worden, oder?

Wenn ich z.B. GPO recht verstehe, schadeet es Ihm - verständlicher Weise - wenn Amateure Aufträge für Sach-/Werbefotografie oder für Events übernehmen.

Grüße
Jan
__________________
_FC___D7_
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