Wenn ich mich recht erinnere, ist es nach deutschem Recht zulässig, eine Sicherheitskopie zu erstellen. Das geht aber nicht, weil - auch nach deutschem Recht - eine Verschlüsselung nicht dekodiert werden darf. Was sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestags dabei gedacht haben, weiß ich nicht. Darüber möchte ich auch lieber nicht spekulieren.
Nur, analoge Kopien sind weiterhin zulässig, da ja dabei der Kopierschutz nicht verändert wird. Das geht bei MusikCds; ob's auch bei DVDs geht, weiß ich nicht.
Gruß Helmut
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