Zitat:
Zitat von Terfi
Wenn das Geld auf ein falsches Konto gehen sollte, hast Du natürlich einen Anspruch auf Rückzahlung, da es keinen Zahlungsgrund gibt. Der Anspruch geht allerdings gegen den irrtümlich erkannten Kontoinhaber, nicht gegen die Bank, die Deinen Auftrag korrekt ausgeführt hat.
|
Moment. Hat die Bank den Auftrag denn auch korrekt ausgeführt, wenn Kontonummer und Name des Kontoinhabers gar nicht zusammen passen? Ist die Bank nicht verpflichtet (bzw. ist es nicht üblich), das abzugleichen?