![]() |
|
|
![]() |
|||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||
|
![]() |
#13 |
Registriert seit: 08.02.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 25
|
Wie kommt Ihr eigentlich alle darauf, dass der Händler (=Verkäufer) in irgendeiner Weise die Garantieabwicklung übernehmen muss?
Der Händler gibt euch in den meisten Fällen gar keine Garantie, die gibt es von KoMi. Sollte Ihr diese nutzen wollen, so kann der Händler so freundlich sein, euch das Einschicken abzunehmen, verpflichtet ist er dazu aber nicht. Bei der Gewährleistung (das sind die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen 24 Monate) sieht das ganz anders aus. Allerdings sind hier auch die Bedingungen andere. Die Gewährleistung bezeiht sich nur auf bereits beim Kauf vorhandene Fehler, nicht auf solche, die später auftreten. Zudem greift nach sechs Monaten die sogenannte Beweislastumkehr. Das heisst, dass man, um einen Gewährleistungsanspruch später als seche Monate nach dem Kauf gelten machen zu können, dem Verkäufer beweisen muss, dass der Fehler schon beim Kauf bestand. Bei Elektronikartikel eher schwierig. Ein Recht auf Austausch besteht übrigens nicht. Auch eine Wandlung kommt erst in betracht, wenn eine Reperatur nicht mehr zumutbar ist. Der Händler hat also nur eine Gewährleistungs-, keinesfalls aber eine Garantiepflicht. |
![]() |
![]() |
|
|