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ehemaliger Moderator
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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Feier und Veröffentlichung von Personenfotos
Unsere Sekretärin hatte mit 110 anwesenden Gästen ihren Ausstand gefeiert und ich war beauftragt, dies in Bildern festzuhalten.
Wie sieht es nun rechtlich mit dem Veröffentlichen der Fotos aus. Gedacht ist entweder auf meiner Homepage oder auf unserer Institutsseite, auf die nur Institutsmitglieder Zugriff haben. § 23 KunstUrhG sagt ja u.a. folgendes: (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: ... 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; Gilt so eine Feier nun als Versammlung oder bräuchte ich von jeder einzelnen Person eine Erlaubnis?
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Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) |
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