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Zitat von PeterTV
Hallo,
für 40 Euro verfolgt kein Gericht in Deutschland eine Betrugsanzeige.
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Der Staatsawalt ermittelt, wenn du Strafantrag stellst, ob er will oder nicht. Das bringt dir die Kohle aber nicht wieder. Das richtige Instrument wäre die Rückforderung des Kaufpreises, wenn ein Objektiv arglistig verschwiegene Mängel aufweist. Zahlt der Verkäufer nicht, beantragt man einen gerichtlichen Mahnbescheid. Kostet knappe 20 Euro Gebühren. Dem kann der Schuldner zwar widersprechen aber spätestens wenn man Überleitung ins streitige Verfahren beantragt, geht den meisten Schuldnern die Muffe.
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Und es kann an einem Objektiv weitaus mehr kaputgehen als die Blende. Ich denke an den AF-Motor, der natürlichem verschleiß unterliegt weil er mechanisch ist, der Objektivvergütung, dem Kunststoff der in zwanzig Jahre einfach verspröden muss usw. Wenn das Objektiv nach zwanzig Jahren noch funktioniert ist das in Ordung. Weitere zwanzig Jahre wie ein Neues hält es aber bestimmt nicht.
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Der AF-Motor sitzt in der Kamera. Ich hab 20 Jahre alte AF-Objektive, da ist kein Kunststoff verspröded oder sonstiger Verschleiss, ausser vielleicht Kratzern auf der Fassung, feststellbar.