Einmal mehr ein vorzügliches Beispiel für die Inkompetenz der Gerichte und manch einer ihrer sog. 'Fachgutachter':
"Den Einwand des Verlags, dass eine automatische Filterung erwiesenermaßen nicht funktioniere und eine manuelle Prüfung jedes Beitrags angesichts von über 200.000 Postings pro Monat schlicht nicht zu leisten sei, ließ die Kammer nicht gelten."
Abgesehen davon, daß ich mir ebenso keine wirksame Filterung vorstellen kann bleibt noch die Frage, wie weit man noch von einer Vollzensur von Meinungen entfernt ist. Wenn jemand ein Hakenkreuz an eine Hauswand malt, bekommt doch auch nicht der Hausbesitzer eine Abmahnung mit dem Hinweis, er hätte ja 24h am Fenster hocken können um dies wirksam zu unterbinden. Manchmal sind die Argumentationen der Richter einfach hahnebüchend.
Grüße, Torsten.
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