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Registriert seit: 04.02.2004
Ort: MG
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Tipp zum Winterreifenkauf
Morgen, Forum,
ich war gestern beim KfZ-Sachverständigen, um mich nach Winterreifen zu erkundigen und zwar aus folgendem Grund: Mein Auto ist mit 200 eingetragen, ich benötige aber lt. Fahrzeugschein "V"-Reifen (bis 240km/h). Diese Tatsache ist mir beim letzten Reifenkauf schon sauer aufgestoßen, da die "H"-Reifen bis 210km/h eigentlich ausreichen, "V" aber 12-15 Euro mehr kosten. Lt. Sachverständigem gibt es folgende Änderung: Reifen können nach Fahrzeugschein gekauft werden: eingetragene Höchstgeschwindigkeit + Toleranz (9 km/h) = erforderlicher Reifen. Desweiteren gilt: Ich brauche keine 88er Reifen mehr (ein Index, der irgendwie mit dem Gewicht zusammenhängt), sondern nur noch 84er-Reifen (Höchste zul. Achslast des Fahrzeuges geteilt durch 2 -> Ziffer 16 des Fahrzeugscheines, diesen Wert in der Tabelle ablesen). So spare ich etwa 70 Euro beim Winterreifenkauf ![]() Hintergrund: Für manche Fahrzeuge stehen so kuriose Rad/Reifenkombinationen im Fahrzeugschein, die nur vom Erstausrüster des Fahrzeuges hergestellt werden, so hat der Hersteller ein Monopol für diese Fahrzeugreihe. Dieser Zustand soll zum Wohle des Kunden geändert werden. |
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