Thema Einkommens-Steuer & MwSt: In einem Lohnsteuer-Ausgleich hätte es eh nix verloren. Es trifft nur diejenigen, die entweder eh schon Einkommenssteuer-pflichtig sind oder durch die Höhe dieser Einnahmen werden. Ich glaube, die Bagatellgrenze lag früher sogar noch viel höher, aber die könnte Eichel & Co. auch gesenkt haben
Das Wichtigste ist jedenfalls, daß Du keine MwSt auszuweisen hast. Du bist als Lohn- oder Gehaltsempfänger normalerweise in keiner Weise berechtigt, MwSt zu kassieren. Wer MwSt-berechtigt ist, ist vom Finanzamt verpflichet, sie den Rechnungsempfängern gegenüber deklarieren, ans Finanzamt abführen oder mit den Steuern verrechen, die in den gekauften Materialen, Werkzeugen, Leistungen usw. enthalten sind (Vorsteuer). Und bei der MwSt versteht das Finanzamt ziemlich wenig Spaß. D.h. das Angeben von MwSt auf einer privaten Rechnung, das wäre Betrug.