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Registriert seit: 08.03.2004
Ort: D-09337 Hohenstein Ernstthal
Beiträge: 65
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Fernabsatzgesetz als legitimes Mittel zur Kamerafindung?
Hallo Leute,
ich habe beschlossen meine A2 in der nächsten Zeit (2-3 Monate) zu verkaufen, solange sie noch was wert ist. Gekauft hab ich sie am 27.03.2004 für 869,- Eur und jetz ist sie bei Ebay schon für 500,- Eur zu haben. Ich muss mich also sputen wenn ich noch was dafür haben will. Doch darum geht es eigentlich nicht. Vielmehr wollte ich wissen in wie weit ihr Onlineshopping als Kamerafindung nutzen würdet. Da man ja alles ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zurüchschicken kann wäre das doch eine Möglichkeit? Mein Problem ist das ich auf DSLR umsteigen will, mich aber die momentane Marktfülle und die noch unsichere Richtung wo ich mal hin will überfordert. Nette Anfragen an den MadiaMarkt, Promarkt oder sogar den kleinen Händler nebenan, ob ich mir mal die Cam für einen Tag leihen könnte wurden ganz abgelehnt oder ich durfte im Laden mal paar Bilder machen. Leider kommt da kein Feeling auf und ich kann die Cam wie ich sie nutzen würde so nicht testen :-( Daher dachte ich Onlineshopping mit dem direkten Vorsatz sie zurückzugeben wäre eine Idee. Was haltet ihr davon? Danke im Voraus Tobias |
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