Es gibt noch eine Gerechtigkeit, zumindest aus der Sicht der Taube. Sie ist keine Sache mehr, ergo kann man sie auch nicht mehr verhungern lassen. Taubenfütterungsverbote werden also spätestens von den obersten Verwaltungsgerichten mit dem Hinweis auf unterlassene Hilfeleistung hinweggefegt werden. So kann sich denn das Täubchen nach einer ausgiebigen Mahlzeit auf Justitias Arm geborgen ausruhen. Nicht ganz klar ist allerdings, in welcher Schale der Gerechtigkeit die Verdauungsrückstände nun fallen werden

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Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
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