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#23 |
Registriert seit: 25.03.2005
Ort: Nürnberg
Beiträge: 227
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Wenn Du Dich auf Privatgrund befindest, brauchst Du grundsätzlich die Einwilligung des Grundbesitzers, und der kann Dir natürlich Auflagen erteilen.
Von öffentlichem Grund aus darfst Du alles fotografieren, was Du siehst, außer Personen und Sachen, die eindeutig mit einer Person in Zusammenhang gebracht werden können (KFZ-Schild vom Auto). Zusätzlich kann es verboten sein, vorübergehend installierte Kunst zu fotografieren. Erlaubt ist allerdings das Fotografieren von Personen der Zeitgeschichte (Politiker) und von Personen, die sich absichtlich der Öffentlichkeit zur Schau stellen (Faschingsumzug), auch ohne deren Einwilligung, sofern die Bilder nicht deren Würde verletzen (z.B. beim Pinkeln). Personen auf einem Foto können allerdings auch erlaubt sein, wenn diese nur eine Nebensache darstellen (Foto vom Kölner Dom mit Passanten davor). Allerdings entscheiden hier die Gerichte, falls es denn soweit kommen sollte, i.d.R. zum Ungunsten des Fotografen. vg |
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