Tschuldigung - das war nicht böse gemeint. Aber es ist nur dann eine Veröffentlichung unzulässig, wenn die "belastete" Person dieses nicht wünscht. Wenn also der Politesse dieses nach befragen egal ist, und sie ihr Einverständnis erteilt, kann das Foto auf der sie gerade das Ticket ausschreibt, veröffentlicht werden. Genauso kann man das eigene Knöllchen veröffentlichen - aber warum sollte man, ist ja peinlich genug. Solange das "informationelle Selbstbestimmungsrecht" , d.h. das Recht über die Veröffentlichung personenbezogener Daten, nicht verletzt wird, kann veröffentlicht werden. Mancher Verwaltungsakt muss sogar veröffentlicht werden.
Gruß Reiner
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Gruß Reiner
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