Moin, moin,
ach wie schön, wenn die Welt wieder nur in Schwarz und Weiß erscheint. Übrigens gibt es auch Fahrgastrechte, die den Anspruch regeln, wenn das/die Unternehmen für die Verspätung oder den Ausfall verantwortlich sind. Aber Vorsicht bei gestückelten Reiseketten mit einzelnen Tickets oder einem Ticket für Teilstücke mit unterschiedlichen Unternehmen. Hier kann sich der Anspruch nur auf das Teilstück beschränken und nicht auf die gesamte Reisekette erstrecken.
Über die Vokabel "Schuld" lässt sich in Anbetracht der Hochwasserschäden und der verstärkten Grenzkontrollen trefflich streiten, insbesondere, wenn bereits in der Fahrplanauskunft auf die Störungen des regulären Betriebs hingewiesen wird.
Dat Ei
__________________
"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
|