![]() |
|
|
![]() |
|||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||
|
![]() |
#11 |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 4.256
|
Der Händler kann schon im Prinzip erwarten,
daß der Garantiefall mit dem Hersteller direkt abgewickelt wird, oder daß der Kunde die Abwicklungskosten trägt, wenn er es macht, und es kein Garantiefall sein sollte. Beim Webshop kommt der Kunde eh nicht wieder, wird er sich sagen, und deswegen eine glasharte Linie fahren, bei welcher er einigermaßen ungeschoren bleibt. Die Schadensmeldung ist jetzt bestimmt schon dokumentiert, und damit der Garantiefall eröffnet. Der Händler sieht also eine Chance, völlig ohne Schaden rauszukommen, und alles auf den Hersteller abzuwälzen. Das ist natürlich nicht in Deinem Interesse. Du mußt auf der Gewährleistung bestehen, und den Händler immer mit einbeziehen, damit er sich nicht abseilen kann, auch nicht nach 12 Monaten. Ich finde es am praktikabelsten, Deinen Rechtsanwalt zu bestimmen, und dem Händler mündlich eine Frist zum Einlenken zu setzen, bevor Du den RA einschaltest. Trotzdem, wenn die Garantie vom Hersteller abgewiesen wird, hast Du Schwierigkeiten, den CFs kostenlos zurück zu erlangen. Hier ist wirklich jemand gefragt, der einschlägige Erfahrung damit hat. Wer ist denn der Verkäufer ?
__________________
Gruß Fritz |
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
|
|