Zitat:
Zitat von minolta2175
Aus dem Text.
Die Nutzung eines gefälschten Impfzertifikats ist für Privatleute nur bei Gebrauch gegenüber Behörden und Versicherungen strafbar. Täuscht eine Privatperson diese nicht, hat sie nach aktueller Rechtslage eigentlich nichts zu befürchten.
Die Vergabe und der Besitz von einem gefälschten Impfzertifikats sollte schon eine Straftat sein.
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Die Lücke im Gesetz wurde erkannt.
Sollte der Bundesrat den am 18.11.2021 vom Bundestag verabschiedeten Gesetzesänderungen zustimmen drohen beim Fälschen von Testergebnissen oder Impfnachweise zukünftig bis zu fünf Jahren Haft.