Zitat:
Zitat von Heiron
Wie Du in Deiner Signatur ganz richtig schreibst ("Wennde met dr Hääd löufs,...")
genauso kommt mir die Situation derzeit in D vor.
Es werden Veranstaltungen abgesagt ...ab 1000 Personen.
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Nicht überall und nicht alle Veranstaltungen.
Zitat:
Zitat von Heiron
Dann ab 500, halt nein, ab 200.
Und andere Feiern finden gar nicht erst statt.
Aber was ist der Unterschied bei der Teilnehmeranzahl?
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Das Ansteckungsrisiko.
Zitat:
Zitat von Heiron
Fahren im öffentlichen Personennahverkehr ist dann nicht schädlich?
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Doch, natürlich. Die Bahn hat ja auch schon 40% Einbuße.
Zitat:
Zitat von Heiron
Hieß es nicht auch schon im besten Amtsdeutsch, dass eine Ansteckungsgefahr nur bei mindestens 15-minütigem Kontakt bei Abstand unter 75 cm besteht? Also dann Stoppuhr und Maßband nicht vergessen.
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Das kenne ich nicht.
Zitat:
Zitat von Heiron
Gerade eben kommt bei uns eine eMail des Wahlamtsleiters meiner Kommune rein,
weil immer mehr Wahlhelfer für die Bayerische Kommunalwahl abspringen wird händeringend nach Ersatz gesucht:
"...Wahlen durchzuführen ist Aufgabe der gesamten Stadtverwaltung. Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ehrenamtlich und kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden (§ 2 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung – GLKrWO -). Gerade von den Angehörigen des Öffentlichen Dienstes wird erwartet, dass sie ein Wahlehrenamt übernehmen.
..."
Erwarte ich da zu viel, wenn ich an das Stichwort Fürsorgepflicht denke?
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Ja.