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27.02.2016, 14:26 | #29 |
ehemaliger Moderator
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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IdR darf man ja von öffentlichem Grund in privaten Raum fotografieren, wenn dies ohne weitere Hilfsmittel (z.B. Leiter) möglich ist.
Wie sieht es aber aus, wenn ein Grundstück eingezäunt ist? Darf ich dann das Objektiv durch den Zaun stecken? Oder anders gefragt, muss sich nur der Fotograf auf öffentlichem Boden befinden, oder auch Kamera und Objektiv?
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Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) |
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