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#8 |
Registriert seit: 23.02.2009
Beiträge: 19
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Ich wollte niemanden zunahe tretten, aber es gibt sehr wohl Ausnahmen zu der Schonzeit
https://www.wald-und-holz.nrw.de/wal...auben-nrw.html Es mag sicher gegen eine der hier gelisteten Auflagen verstossen worden sein, aber die Begründung das der entstehende Schaden die Ausnahme rechtfertigt, macht den Schritt zum Begriff Schädling nicht so schwer. Bin in solchen Dingen sowieso eher binär... Gruß Frank |
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