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#17 |
Registriert seit: 15.01.2008
Ort: Freistaat Sachsen
Beiträge: 5.052
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Hi,
das kleine Wörtchen über das man hier stolpert wird "geschäftsmäßig" sein. Ich zitiere mal die Deutsche Anwalts-Hotline: Die Rechtsprechung geht in der Regel davon aus, dass der Seitenbetreiber schon dann "geschäftsmäßig" handelt, wenn die Internetseite über den engsten Freundes- und Familienkreis hinaus gelesen wird. Also wenn es nicht nur "Katzenbilder" sind, entweder Impressum oder Passwort drauf! Gruß André
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Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren (Benjamin Franklin) |
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