Weil ich gerade dabei war, ein Link hinsichtlich Hausrecht bei Veranstaltungen
http://www.iris-gleicke.de/w/files/d...s-bierzelt.pdf
Hier geht ganz klar hervor, dass ein Hausrecht nur dann existiert, wenn es sich um einen klar abgegrenzten und gekennzeichneten Bereich handelt, an dem Besitzrechte oder vertraglich vereinbarte Sondernutzungsrecht bestehen.
Kann jeder gerne nachlesen, nachdem es hier um die Möglichkeiten geht, eben Personen auszuschließen.
Nach allen Vorliegenden Informationen war es eine Versammlung, bei der die angesprochene Vorgangsweise vollkommen illegal erfolgte, selbst unter der Annahme einer Veranstaltung wären wohl die Kriterien für das Hausrecht nicht gegeben.
Und genau deswegen wäre interessant, auf was sie sicher berufen würden ;-)