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Zitat von Maarthok
§ 14 Markengesetz
Der Schutz gilt nur im geschäftlichen Verkehr, dh. "privat" bzw. bei Facebook, in Foren (im SONYuserforum zB.) oder sonstwo, darf der Markenname natürlich genannt werden. Solange kein Geld damit verdient wird 
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Markennamen zu
nennen ist sicherlich kein Problem, aber sich selbst so zu nennen (Domainnamen, Facebookseiten) ist was anderes...
Zitat:
Außerdem sollte bei der Wahl eines geeigneten Namens darauf geachtet werden, dass keine fremden Markenrechte verletzt werden oder geschützte geschäftliche Bezeichnungen im Sinne des Markenrechts verwendet werden. Entdeckt beispielsweise ein Unternehmen, dass ihr eigener Name oder eines ihrer als Marke eingetragenen Produkte bei Facebook ohne Einwilligung verwendet wird, so kann sich daraus ein markenrechtlicher Unterlassungs- bzw. Schadensersatzanspruch gem. §§ 14, 15 MarkenG ergeben. Quelle: http://www.e-recht24.de/artikel/ecom...ternehmen.html
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Gruss