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#14 |
Registriert seit: 04.05.2007
Ort: Klagenfurt am Wörthersee
Beiträge: 1.301
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Hallo!
So einfach ist es nicht, obwohl es diese gesetzlichen Bestimmungen gibt. Ich habe heuer im Frühjahr ein Minolta 20mm gekauft und gleich nach Lieferung festgestellt, dass die hintere Linse Scheuerspuren aufweist, welche zu einer eindeutigen Beeinträchtigung der Bilder führen. Anschließend habe ich den Mangel fotografisch festgehalten und das ganze samt Sachverhaltsdarstellung dem Verkäufer mit Hinweis auf das ABGB zur Kenntnis gebracht. Dieser hat alles bestritten, zum Zeitpunkt des Versandes war noch alles in Ordnung, seine letzen Fotos zeigten keine Fehler. Vielleicht habe ich beim Putzen der Linse unabsichtlich diese Schäden verursacht, so sein Kommentar. Nachdem es kein Einsehen seitens des Verkäufers gab, hätte ich nur mehr mittels Gerichtsverfahren eine Klärung herbeiführen können. Aufgrund der doch geringen Schadenshöhe von 190,-- habe ich jedoch davon abgesehen. Mein Erkenntnis aus dieser Geschichte ist, dass ich gebrauchte Ware nur mehr bei gewerblichen Anbietern kaufe. LG Robert |
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