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#13 |
Registriert seit: 04.07.2004
Ort: München
Beiträge: 1.856
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Noch mal eine etwas haarspalterische Frage.
Zu was gibt eine Person, die bei einer Street Szene fotografiert wurde und anschliessend gefragt wurde, ihr Zustimmung? Zur Veröffentlichung eines bestimmten Bildes? Dann müsste die Person ja aber das Endergebnis sehen, was ja bei analoger Fotografie per se nicht geht. Wenn ich es digital zeigen könnte und die Person zustimmt, dürfte ich aber eigentlich nichst mehr an dem Bild machen, oder? Denn die Grenze bei der Bearbeitung wann das Bild dann keine Zustimmung mehr erhalten würde ist ja recht individuell und fliessend. Oder gibt die Person eine generelle Zustimmung der Veröffentlichung ihrere Person, dann könnte man ja fast die Person mittels EBV in einen ganz anderen Zusammenhang setzten, was ich mir wiederum nicht vorstellen kann, dass dies erlaubt ist. Street ist von der rechtlichen Seite her ein schwieriges Thema geworden in Zeiten des i-nets. |
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