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» Besteht bei Neukauf einer a77 Anrecht auf eine origial versiegelte Sony-Verpackung? |
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#1 |
Registriert seit: 18.02.2012
Ort: Schneeberg/Erzgeb
Beiträge: 56
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Hallo,
nach dem Durchlesen verschiedener Berichte bin ich noch unsicher, hat man Anrecht auf eine original verpackte Sony-Kamera oder kann der Händler einem ohne weiteres einen bereits geöffneten Karton zum selben Preis verkaufen? Es stimmt schon, es liegt an einem selber ob man diesen Schritt dann unternimmt. Aber was ist rechtens? Wiederum stellt sich hier die Frage, was passiert, wenn ein Kunde sich eine Kamera >vorführen< lässt, diese dann doch nicht nimmt oder es sich um ein Ausstellungsstück bzw. eine Retoure handelt? Alle Kartons mussten ja geöffnet werden und somit das Sony-Siegel beschädigt sein... Schließlich will der Händler ja nicht auf diesen sitzen bleiben. Dann noch eine >gute Frage<: Woran erkennt man einen seriösen Händler bzw. wie findet man diesen? Ausgesprochene Fotohändler sind ja nun nicht mehr so dicht gesät bei uns im Osten, haben vielleicht höhere Preise und die großen Ketten führen die a77 noch nicht. Was dafür spricht ist eben eine gute Beratung. MfG |
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