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Startseite » Forenübersicht » Kreativbereich » Vor der Aufnahme » Fotorecht, nur die reine Bilderstellung (nicht Veröffentlichung)
 
 
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Alt 13.05.2012, 18:41   #9
screwdriver
 
 
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.404
Zitat:
Zitat von tino79 Beitrag anzeigen
Vielen Dank schonmal für die Antworten.

Die Beiträge von Blende 8 kenne ich schon, da wird leider kein Wort darüber verloren wann das Bildermachen erlaubt ist. Es geht immer nur um die Veröffentlichung, auch in den weiteren Posts driftet es schon wieder in diese Richtung ab.

Mir geht es nicht um den Erlkönig und ob ich da nun was veröffentlichen darf oder nicht.

Mir geht es einzig um alleine darum, wann und ob überhaupt das reine Bildermachen verboten werden kann.
Setze dich doch einfach mal mit der Redaktion eines Automagazins in Verbindung und frage die, unter welchen Umständen soche Bilder entstehen dürfen bevor du deine Bilder anbietest :-)
__________________
Gruss aus Berlin, Volker
Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen.
"Schönes Bild" reicht.
screwdriver ist offline   Mit Zitat antworten
 


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