Hey Olaf,
bei Haustürgeschäften oder bei Geschäften über's Web hast Du ein besonderes Kündigungsrecht. Allerdings bestehen auch hier knallharte Fristen. Wenn es zu Problemen kommen sollte, nachdem der Vertrag rechtsgültig und bindend geworden ist, hilft es manchmal, wenn man den zu beanstandenden Vertragsgegenstand zur Kur schickt, z.B. nach Bremen. Dies sollte aber immer in Absprache mit dem Verkäufer geschehen, weil es sonst Probleme geben kann, wenn man auf Vertragswandlung pocht. Ob in Deinem Fall eine internationale Garantie besteht, mag ich nicht beurteilen. Das ist wieder vom jeweiligen Hersteller abhängig. Da ist es manchmal geschickter, sich selbst einen internationalen Versand samt Kur zu verpassen.
Dat Ei
PS: Hoffentlich liest das nicht Misses Dat Ei...