Also, es sieht natürlich so aus - aus beidem, Bild und Text ist es nicht ersichtlich - als sei vorsätzlich weder AF noch MF genannt worden, um eben genau das zu erreichen, was erreicht wurde. Ich bin kein Rechtsexperte (weit weg davon), aber ggf. kannst Du über ebay was erreichen, in dem Du sagst, dass Du getäuscht wurdest. Die andere Frage ist, ob man es hätte wissen und entsprechend vorher nachfragen müssen? Ich meine, wieviele kaufen sich eine Kamera und haben keinen Plan, was geht und was nicht. Irgendwo hört man dann, dass die alten Minoltas "alle" passen und schwupps die wupps ist man leichtgläubig dabei.
Wenn's Anschreiben den Verkäufers (unwahrscheinlich, aber als ersten Schritt würde ich das machen) und über ebay als Täuschungsversuch nichts bringt, dann würde ich es aufgrund des relativ geringen Werts abschreiben und unter Lehrgeld verbuchen. Leider.
Viel Erfolg und kannst ja mal hören lassen, wie es ausgeht.
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