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Alt 23.11.2010, 23:53   #25
Schienenbruch

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 14.11.2010
Ort: Neuss
Beiträge: 289
Rucksackinspektion?

Hi!

Zitat:
Zitat von ibisnedxi Beitrag anzeigen
Die Polizei kann von uns beiden - also mir und dem "Touristen" - Auskunft begehren, und allenfalls den Inhalt des Rucksacks überprüfen wollen.

Es ist der Polizei ja nicht verboten, mich nach dem Inhalt meines Rucksackes zu fragen. Es ist ihr nur nicht erlaubt, den Rucksack gegen meinen Willen zu durchsuchen und dies womöglich noch mit Zwangsgewalt.

Also: ob es der Polizei erlaubt ist, meinen - oder einen anderen - Rucksack (notfalls mit 'Zwansgmitteln') zu besichtigen, lasse ich mal offen.
Ich meine: ja, bei begründetem Verdacht - aber das soll hier nicht unbedingt Diskussionsgegenstand sein.
Diese 'Besichtigung' ist in bestimmten Fällen - Großveranstaltungen, Fußball- oder Eishockeyspiele - leider notwendige Realität, über die ich mich nicht aufregen werde.
Zumal die Veranstaltungen in der Regel auf nicht öffentlichem Gelände statt finden.

Und auf eine freundliche Nachfrage werde ich sicher ebenso reagieren, wie die meisten von uns: nicht unbedingt begeistert, jedoch zustimmend.
Ich hätte evtl. auch bei einer freundlichen Nachfrage seitens der privaten Sicherheitskräfte möglicherweise eine Besichtigung - Besichtigung, nicht Durchsuchung: rein gelangt wird nicht! - zugestimmt.

@Sonnenkind: So, wie sich diese beiden privaten Sicherheitskräfte verhalten haben, sind wir durchaus schon beim Raub - der per Gesetz (§249 StGB) so definiert ist:
"Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen"
.
Dabei muss die Drohung nicht einmal konkret ausgesprochen werden; das Verhalten - im Extrembeispiel: zehn maskierte Leute mit Baseballschlägern und Springmessern - kann auch indirekt eine Bedrohung darstellen.
Und: mir eine mit Gurt um den Hals gesicherte oder auf dem Stativ direkt neben mir stehende Kamera weg zu nehmen, erfordert Gewalt und stellt einen tätlichen Angriff dar. Ich bin schließlich berechtigt, mein Eigentum zu verteidigen - notfalls mit Gewalt.
Wenn zwei solche Menschen - die genauso Privatpersonen sind, wie ich oder jeder von uns! - nun versuchen, mir mein Eigentum weg zu nehmen, ohne eine rechtliche Handhabe zu besitzen, dann sind wir beim (hier: versuchten) Raub!
Ob ich das so werte - ich habe es letztlich nicht getan - oder nicht, ist dabei nicht einmal relevant.

Im übrigen brauchte ich nicht die Polizei zu rufen - das haben die beiden noch selbst getan.
Was mit ein Grund dafür ist, dass ich auf weitere Maßnahmen verzichtet habe: ich bin davon ausgegangen, dass die beiden schlichtweg der Meinung waren, sich so verhalten zu dürfen - und eine entsprechende Lektion (die ihnen erteilt wurde) heilend wirken wird.

Wie gesagt: wichtig ist in solchen Fällen:
  • Ruhe bewahren, nicht provozieren
  • Seine Rechte kennen - das setzt aber auch voraus, zu Wissen, wo man ist (öffentliches Gelände oder nicht) und die ggf. geltenden Vorschriften (bsp. Hausordnung) zu kennen.
  • Notfalls sein Recht und Eigentum mit Hilfe der Polizei durchsetzen oder schützen

Ich werde in absehbarer Zeit (vsl. noch diese Woche; kommt drauf an, wie ich Zeit finde) dort nochmals fotografieren; wir werden sehen, was sich dann ergibt.

Ich denke aber, dieser Vorfall ist ein Extrembeispiel.
Dass er nicht das einzige Extrembeispiel ist, zeigt die Tatsache, dass FD851 einige Eisenbahnfotografen kennt, die schon 'Bauch auf'm Bahnsteig' gelegen haben.
Die Rechtfertigung dafür würde mich mal interessieren - aber nicht unbedingt hier: ginge evtl. zu weit.

Denn: ich habe in weniger als zwei Jahren über 12.000 Bilder direkt im Bahnbereich gemacht - überwiegend sogar direkt am Gleis.
Probleme hatte ich nur sehr selten - und die ließen sich meistens mit wenige Worten regeln oder beruhte auf Missverständnissen oder mangelnder Information.
Beispiel: Wir waren in Hamburg an der Norderelbbrücke am Fotografieren.
Als ein Lokführer 'Personen am Gleis' meldete, war die Hölle los: innerhalb von wenigen Minuten waren ein Hubschrauber und mindestens zehn Streifenwagen von Zoll (war direkt an der Freihafengrenze in Hamburg), Polizei und (damals noch) BGS vor Ort.
Wir (mein Kollege und ich - beides aktive Eisenbahner der DB AG) konnten nichts dafür: ich hatte uns - mit Foto- und Betretungsgenehmigung - beim zuständigen Fahrdienstleiter angemeldet.
Der hat aber bei der Ablösung seinem Spätdienst nichts gesagt......
So kann es auch gehen - ärgerlich vor allem für die Fahrgäste, die deswegen verspätet ankommen.

Eine gewisse Sensibilität - auf beiden Seiten - ist OK, aber alles hat seine Grenzen.
Die liegen für mich bsp. dort, wo ich auf nicht öffentlichem Gelände fotografiere oder Persönlichkeitsrechte missachte.

Die liegen aber für 'die andere Seite' (mir fällt kein besserer Begriff ein; Sorry) dort, wo meine Rechte verletzt werden - noch dazu auf öffentlichem Gelände und durch Privatpersonen.

Eine freundliche Nachfrage ist eine Sache, ein versuchtes Wegnehmen meiner Kamera eine ganz Andere!

Grüße

Jochen

Geändert von Schienenbruch (23.11.2010 um 23:55 Uhr)
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