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Alt 15.11.2010, 17:48   #1
ichbinderpicknicker
 
 
Registriert seit: 06.11.2004
Ort: Hannover
Beiträge: 646
Mietklausel rechtswidrig?

Hallo,

in unserem Mietvertrag steht drin, daß alle §§ die mit Schönheitsreperaturen nach xyz Jahren etc unwirksam sind und die Wohnung nach Auszug komplett renoviert zu übergeben ist.

Jetzt habe ich gelesen, daß so eine Klausel unwirksam ist:

Die Verpflichtung zur Renovierung bei Auszug unabhängig vom Zustand der Wohnung ist unwirksam. AG Celle, Urteil vom 13.06.2007 – 16 C 2440/06 (9a) –

War von Euch schonmal jemand in einer ähnlichen Situation? Oder interpetiere ich das was falsch?
__________________
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