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#10 |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Da gibts ja sowas wie "die Verkürzung um die Hälfe". Wenn also der erwartete Gegenwert in keinem vernünftigen Verhältnis steht, ist das soundso nichtig. Und so mißverständlich wie das formuliert ist, bekommst bei jedem Gericht (fast bei jedem;-) Recht. Da würde ich mich gepflegt auf Abnahme klagen lassen.
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