Uninteresant. Ignorieren und die Geschichte bei Ebay durchziehen - ihn von seiner Unwissenheit zu erlösen wäre mir persönlich jedenfalls zu anstrengend (auch da sehr zu befürchten ist, daß er das gar nicht möchte

). Möglich, daß Ebay eine Art Gutachten sehen will (zumindest halten sie sich diese Option offen, haben bei meinem ersten Problem damals aber nichts in der Richtung gewollt und das war eine ähnliche Geschichte), aber da dürfte notfalls auch die Aussage eines netten Händlers reichen.
Wenn das Objektiv als "digital kompatibel", "auch für Alpha" o.ä. beschrieben worden sein sollte (wie es ja oft der Fall ist), hat der Verkäufer diesbezüglich eh nix zu fordern.
P.S.: um wirklich sicher zu gehen, wäre natürlich der Rat eines Anwalts besser (aber auch teurer).