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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Sony A-Mount Kameras » Garantie auf ausgetauschte Dynax 7D
 
 
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Alt 06.01.2007, 11:47   #1
cf1024
 
 
Registriert seit: 19.02.2006
Ort: Kassel
Beiträge: 5.136
Garantie auf ausgetauschte Dynax 7D

Moin Forum,
schön dass man wieder ein Zuhause hat.

Nachdem der 58er bei meiner Kamera immer mal wieder auftritt, überlege ich, sie dann doch mal nach Bremen zu schicken. Bin mir nicht sicher, wann ich sie hinschicken soll/will. Hat von euch jemand eine Ahnung wie es sich mit der Garantiezeit bei ausgetauschten Geräten verhält?

Meine erste D7 habe ich am 12.03.2006 gekauft. Am 16.06.2006 habe ich sie dann mit defektem AS nach Bremen geschickt. Am 22.06. habe ich, da die Kamera von Minolta nicht repariert werden konnte, im Austausch eine Maxxum 7D bekommen. Die Garantierkarte der von mir gekaufen Kamera wurde von Minolta einbehalten. Als Nachweis das die Kamera ausgetauscht wurde, habe ich die Reparaturrechnung mit dem Hinweis "Achtung: Neue Gerätenummer!"
Beginnt die Garantiezeit für die Maxxum nun ab dem 22.06.2006 oder läuft die Garantiezeit am 12.03.2007 ab.

Ich hoffe ich habe mich verständlich genug ausgedrückt.
Gruß
Klaus
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