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Alt 17.10.2005, 09:17   #11
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von Minolta7000
dann muss er...
Hallo Oliver,
zunächst ist es nur eine Möglichkeit, es gibt noch viele andere. Nur, weil es für aussenstehende nicht unmittelbar nachvollziehbar ist, muss es noch lange nicht aus einer negativen Motivation heraus kommen. Auch für den Verkäufer kann eine Originalrechnung der Nachweis des gutgläubigen Erwerbs sein, um ein zweites Beispiel zu nennen. Ich bestelle oft mehrere Artikel auf eine Rechnung. Und dann gebe ich das Original auch nicht her, solange ich den Erwerbsnachweis für die anderen Artikel brauche. Und so kann man die Liste endlos fortsetzen.....
__________________
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