Zitat:
Zitat von Tina
die Sache mit den Personen in der Öffentlichkeit blabla,
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Du hast es auf den Punkt gebracht

. In den schlauen Büchern steht sinngemäß: Das erste Kriterium ist die Art der Veranstaltung: Geschlossen (Indiz= Eintritt, Absperrung, Privatgelände) oder öffentlich (Karnevalszug). Das zweite Kriterium ist das Hauptmotiv: Eine Person (z.B. ein Portrait) oder nur ein Beiwerk (Personengruppe neben einem historischen Brunnen).
Bei der geschlossenen Veranstaltung brauchst Du die Genehmigung des Veranstalters und des Individuums. In der Öffentlichkeit nur die des Individuums, wenn es das Hauptmotiv ist. Wenn sich jemand in der Öffentlichkeit zur Schau stellt geht es Pi mal Daumen ganz ohne. Schlechte Karten hast Du, wenn eine Person entwürdigend oder diskriminierend dargestellt wird. Bei gewerblicher Nutzung (Verkauf gegen Leistung, wobei das Angebot schon genügt) ist es anders, weil da noch Urheberschaft und Markenrechte eine Rolle spielen.
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Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
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