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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Darf ich eine Rechnung schreiben?
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Alt 15.09.2009, 17:43   #1
Phillip Reeve
Gast
 
 
Beiträge: n/a
Darf ich eine Rechnung schreiben?

Hall liebe Forumsgemeinde,
mir wurde eben angeboten Fotos in einer Disko zu machen, Vorraussetzung wär aber, dass ich eine Rechnung schreibe.
Als angehender Student von 21 Jahren habe ich mit sowas keine Erfahrungen und wollte fragen, ob mir wer Auskunft geben kann, ob ich eine Rechnung schreiben kann und was für Vorraussetzungen ich dafür evtl. erfüllen muss.
Danke
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Alt 15.09.2009, 17:56   #2
BadMan
ehemaliger Moderator
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
So weit ich weiß, darfst Du das, darfst nur keine Mehrwertsteuer ausweisen.
So habe ich es jedenfalls gemacht.
__________________
Gruß Jörg

Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny)
BadMan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.09.2009, 18:02   #3
erich_k
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 6.296
Zitat:
Zitat von BadMan Beitrag anzeigen
So weit ich weiß, darfst Du das, darfst nur keine Mehrwertsteuer ausweisen.
So habe ich es jedenfalls gemacht.
Korrekt - und beim Finanzamt einreichen mit dem Lohn/Einkommensteurausgleich, auch wenn man Srudent ist.
__________________
Meine HP
erich_k ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.09.2009, 18:25   #4
PeterHadTrapp
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: in Sichtweite der Wasserkuppe
Beiträge: 28.341
Genau so ist es. Du kannst eine Rechnung schreiben, ohne Mehrwertsteuer auszuweisen. Die Rechnung dient dem Kunden für seine Buchführung und Dir dafür, deine zusätzlichen Einnahmen im Rahmen Deiner Steuererklärung korrekt anzugeben.
Die Freigrenzen für solche Nebeneinnahmen sind ziemlich hoch, sodass Dir da sicher kein Nachteil entsteht.
PeterHadTrapp ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2009, 15:06   #5
Phillip Reeve
Gast
 
 
Beiträge: n/a
vielen Dank für eure schnellen und kompetenten Antworten
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Alt 16.09.2009, 15:11   #6
Irmi
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 11.238
Der Freibetrag liegt bei 256 Euro pro Jahr. Siehe §22b Nr. 3 Einkommensteuergesetz.
Sollte es mehr sein, sollte es in der Einkommensteuererklärung eigentlich über die Anlage SO (sonstige Einkünfte) eingetragen werden, es gibt dort allerdings keine Eintragungsmöglichkeit. Du kannst dann eine formlose Angabe der Einkünfte beilegen.
__________________
Gruß aus dem Sauerland Irmgard (IRMI) I.M.A f to / meine Glerie hier / I.M.A lerei
Ein Foto stellt den Augenblick dar, die Malerei die Interpretation
Irmi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2009, 16:18   #7
agent-dj
 
 
Registriert seit: 09.01.2009
Ort: Dresden
Beiträge: 148
Nur mal so in den Raum geworfen... ist es denn dann nicht auch notwendig Gewerbe anzumelden?
agent-dj ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2009, 21:32   #8
erwinkfoto
 
 
Registriert seit: 22.05.2007
Ort: NRW
Beiträge: 5.642
Zitat:
Zitat von agent-dj Beitrag anzeigen
Nur mal so in den Raum geworfen... ist es denn dann nicht auch notwendig Gewerbe anzumelden?
Ich glaube nicht umbedingt..., aber das Glauben ist eh für die Kirche gedacht, nicht fürs Forum

Vielleicht hat jemand da Ahnung...

Es gibt bestimmt ein Rahmen für gelegentliche "Shooters" und ein bestimmten Betrag den man überschreiten muss um sich als "gewerblich" eintragen zu müssen...

....

Erwin K.
__________________
ErwinKFoto on FB
The single most important component of a camera is the twelve inches behind it. -A.A.
erwinkfoto ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2009, 22:08   #9
Berlinspotter
 
 
Registriert seit: 04.04.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 751
Nein, das ist Kleinstgewerbe. Es sei denn, Du hast vor, mehr als 25.000 im Jahr zu machen.

Fotograf fällt unter Künstler. Kriegst eine Steuernummer dafür und gut ist. Geht mir als Autor genauso. Musste dafür kein Gewerbe anmelden.
Berlinspotter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.09.2009, 06:31   #10
Joshi_H
 
 
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 4.991
Zitat:
Zitat von Berlinspotter Beitrag anzeigen
Nein, das ist Kleinstgewerbe. Es sei denn, Du hast vor, mehr als 25.000 im Jahr zu machen.

Fotograf fällt unter Künstler. Kriegst eine Steuernummer dafür und gut ist. Geht mir als Autor genauso. Musste dafür kein Gewerbe anmelden.
Korrekt! Allerdings kann man den Fotograf auch journalistisch auslegen und mit einem findigen Steuerberater funktioniert dann evtl. auch der Status Freiberufler - hängt aber leider auch vom Finanzamt und vom Sacharbeiter ab. Die mittlere Mondfeuchte und ob es in der Serengeti gerade regnet spielt auch ein Rolle - habe ich zumindest manchmal den Eindruck . Als Freiberufler spart man sich die Gewerbesteuer, erlangt aber trotzdem die Vorsteuerabzugsfähigkeit (was für ein Wort).

Grüße,

Jörg
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