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#1 |
Gast
Beiträge: n/a
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Darf ich eine Rechnung schreiben?
Hall liebe Forumsgemeinde,
mir wurde eben angeboten Fotos in einer Disko zu machen, Vorraussetzung wär aber, dass ich eine Rechnung schreibe. Als angehender Student von 21 Jahren habe ich mit sowas keine Erfahrungen und wollte fragen, ob mir wer Auskunft geben kann, ob ich eine Rechnung schreiben kann und was für Vorraussetzungen ich dafür evtl. erfüllen muss. Danke ![]() |
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#2 |
ehemaliger Moderator
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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So weit ich weiß, darfst Du das, darfst nur keine Mehrwertsteuer ausweisen.
So habe ich es jedenfalls gemacht.
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Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) |
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#4 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: in Sichtweite der Wasserkuppe
Beiträge: 28.341
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Genau so ist es. Du kannst eine Rechnung schreiben, ohne Mehrwertsteuer auszuweisen. Die Rechnung dient dem Kunden für seine Buchführung und Dir dafür, deine zusätzlichen Einnahmen im Rahmen Deiner Steuererklärung korrekt anzugeben.
Die Freigrenzen für solche Nebeneinnahmen sind ziemlich hoch, sodass Dir da sicher kein Nachteil entsteht.
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![]() --> mein Käfer-Restaurierungs-BLOG |
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#5 |
Gast
Beiträge: n/a
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vielen Dank für eure schnellen und kompetenten Antworten
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#6 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 11.238
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Der Freibetrag liegt bei 256 Euro pro Jahr. Siehe §22b Nr. 3 Einkommensteuergesetz.
Sollte es mehr sein, sollte es in der Einkommensteuererklärung eigentlich über die Anlage SO (sonstige Einkünfte) eingetragen werden, es gibt dort allerdings keine Eintragungsmöglichkeit. Du kannst dann eine formlose Angabe der Einkünfte beilegen.
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Gruß aus dem Sauerland Irmgard (IRMI) I.M.A f ![]() ![]() Ein Foto stellt den Augenblick dar, die Malerei die Interpretation |
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#7 |
Registriert seit: 09.01.2009
Ort: Dresden
Beiträge: 148
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Nur mal so in den Raum geworfen... ist es denn dann nicht auch notwendig Gewerbe anzumelden?
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#8 | |
Registriert seit: 22.05.2007
Ort: NRW
Beiträge: 5.642
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Zitat:
![]() Vielleicht hat jemand da Ahnung... Es gibt bestimmt ein Rahmen für gelegentliche "Shooters" und ein bestimmten Betrag den man überschreiten muss um sich als "gewerblich" eintragen zu müssen... .... Erwin K.
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ErwinKFoto on FB ![]() The single most important component of a camera is the twelve inches behind it. -A.A. |
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#9 |
Registriert seit: 04.04.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 751
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Nein, das ist Kleinstgewerbe. Es sei denn, Du hast vor, mehr als 25.000 im Jahr zu machen.
Fotograf fällt unter Künstler. Kriegst eine Steuernummer dafür und gut ist. Geht mir als Autor genauso. Musste dafür kein Gewerbe anmelden. |
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#10 | |
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 4.991
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Zitat:
![]() Grüße, Jörg |
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