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#1 |
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Aschaffenburg
Beiträge: 518
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Kurze rechtliche Frage
Hallo zusammen,
ich stehe kurz davor, ein Gewerbe neben meinem Hauptberuf anzumelden. Mir gehen da momentan tausende Dinge durch den Kopf. Unter anderem einige rechtliche Dinge. Angenommen ich würde für ein Event wie Hochzeit gebucht werden und nach dem Shooting stelle ich daheim fest, dass die Speicherkarte defekt ist (oder irgendetwas anders, soll hier jetzt mal egal sein). Was könnte mir "rechtlich gesehen" schlimmsten Falls passieren? Für das Brautpaar wäre dies natürlich der Super GAU. Für mich ja auch :-) Frage: Könnte das Paar Schadenersatz fordern? Merkwürdige Frage ich weiß ![]()
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=> Meine Bilder |
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#2 |
Registriert seit: 01.03.2007
Beiträge: 2.225
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Das hängt von Deinen Geschäftsbedingungen ab. Du kannst Deine Verträge so gestalten, dass Du in solchen Fällen aus der Verpflichtung bist.
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Gruß, Olaf ![]() |
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#3 |
Themenersteller
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Aschaffenburg
Beiträge: 518
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Ok, also packt man das alles in die AGB's. Das wollte ich hören :-)
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=> Meine Bilder |
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#4 |
Registriert seit: 01.11.2005
Ort: Rauenberg
Beiträge: 329
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Ohne das in den AGB stehen zu haben, müsstest du gemäß § 281 BGB Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht erbrachter Leistung leisten.
Für deine AGB müsstest du insbesondere die §§ 308 und 309 BGB beachten. "Just my 2 cents" (Ich hab im Studium nur nebenbei Privatrecht ![]()
__________________
It's not a trick, it's an alpha. |
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#5 |
Registriert seit: 15.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 12.012
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Moin,
na ja...dann haben wir ja wieder einen "rechtsverdreher" onBoard dabei ![]() denn ich wollte gerade sagen... man kann "nicht alles in den AGBs verstecken"... das wäre ja noch schöner! und als "Geschäftsmann" sollte man auch an die Gleichheit der Partner denken sonst... bist du ganz schnell den geliebten Job wieder los!!! die Fotobranche ist voll von solchen halbseidenen möchtegernen ![]() Mfg gpo |
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#6 | |
Themenersteller
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Aschaffenburg
Beiträge: 518
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Zitat:
auf solch eine Antwort von dir habe ich nur gewartet :-) ![]() Übrigens, hier ein Ausschnitt aus gültige AGB's. Und genau darum ging es und sonst um nichts !!!! IV. Haftung 1. Der Fotograf haftet, soweit gesetzlich möglich, für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten. Bei technischen Defekten der Kameraausrüstung und Datenspeicher sind Haftungs- und Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers ausgeschlossen.
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=> Meine Bilder Geändert von Mythen (15.07.2008 um 07:14 Uhr) |
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#7 |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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So einfach ist es nicht, denn Du kannst Deine AGB auch insgesamt aushebeln, wenn Du zuviel und in der Kombination einzelner Regularien zu "knebelnde" AGB formulierst.
Bei Deinem Vorschlag "gültiger" AGB, der seinen Ursprung in der analogen Zeit hat, müssten wir uns darüber unterhalten, was im digitalen Zeitalter grob fahrlässig ist. Früher konnte man den defekten Verschluß erst nach der Entwicklung erkennen. Heute kann man die Bilder unmittelbar kontrollieren. Eine Speicherkarte kann immer einen Defekt haben, aber heute müsste man ihn schnell erkennen können, und eine Ersatzkarte kann man heute auch zumuten. Eine ganze Reihe von Bildern unterbelichtet und nicht gemerkt? Hättest Du vielleicht am Display/ Histogramm erkennen müssen. Also wenn Du nicht ein Mindestmaß an Sorgfalt entwickelst (und Dein: "Das wollte ich hören", hört sich nicht danach an), könntest Du im Einzelfall als Gewerbetreibender bei einem Amtsgericht gehörig auf die Nase fallen. Neben den AGB, die in ihrer Gesamtheit standhalten müssen, kommt es dann auch noch darauf an, welche Leistung vereinbart ist. Ist fotografieren Deine Leistung, oder sind es die Bilder? Je nach angebotener Leistung gehen dann Teile der AGB ins Leere. Ein Gewerbe anmelden ist kein Problem, aber man muss auch ein paar Regeln lernen - genau wie beim Führerschein. Und da Du vermutlich der Hwk zugeschlagen wirst, informiere Dich doch einfach mal über deren Seminarangebot. Allerspätestens wenn Dein Leistungsnehmer auch ein Gewerbetreibender ist, betrittst Du eine ganz andere Welt! Und im Sinne von gpo noch eine Ergänzung: Ein Kunde ist kein Feind, gegen den man sich einigelt und von vornherein in Verteidigungsstellung geht ![]()
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Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen... Make Labskaus great again! Glenroses Kentucky Stinger
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#8 |
Chefkoch, verstorben
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
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@Horst:
![]() Martin |
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#9 |
ehemaliger Moderator
Registriert seit: 18.01.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 12.942
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Wenn ich für eine Veranstaltung einen Profi buche, dann erwarte ich, dass er seinen Job richtig macht und bei unwiederbringlichen Situationen eine entsprechende zweite Ausrüstung dabei hat, sowie die reibungslos funktionierende Technik kontrolliert; d.h. auch, zwischendurch die Speicherkarte wechselt etc.. Das hat etwas mit beruflicher Sorgfaltspflicht zu tun und kann nicht das Risiko des Kunden sein.
In der IT sprechen wir da von Redundanz und da erwarte ich 100%ige Qualität. Es ist gerade diese Leistung, die auch ihren Preis hat und den Profi vom Laien unterscheidet. Ob jeder Kunde den Preis bezahlen will oder kann sei dahingestellt. Von meinem Herzschrittmacher erwarte ich ja auch, dass er nicht bei jedem 100. Impuls einen Aussetzer hat oder das die Bremsen meines Wagens bei der 100. Bremsung versagen. Für das verbleibende Restrisiko (Sachschaden, Diebstahl u.a.) gibt es eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung, die z.B. auch im Bereich Haftung meiner Beraterverträge festgehalten ist und ausnahmslos jeder Profi abgeschlossen haben sollte. Das alleinige Risiko per AGBs auf den Kunden abzuwälzen empfinde ich als sehr fragwürdig. Letztlich bleibt für mich die Feststellung, wer sich in einem Arbeitsfeld bewegt, für das Profis i.d.R. eine mehrjährige Ausbildung durchlaufen, muss sich auch an deren Maßstäben messen lassen.
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dandyk.de |
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#10 | |
Registriert seit: 25.11.2003
Beiträge: 6.800
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Zitat:
Auch ich habe auf eine Antwort von GPO gewartet. Hättest Du den 2 "Smiley" weggelassen hätte das den Kern getroffen. Das Selbstständig machen ist etwas mehr als Gewerbe anmelden und mit AGB alles ausschließen. Also verwerfe die gutgemeinten Tips nicht einfach sondern denke mal darüber nach. Ich empfehle Dir unbedingt VOR Aufnahme des Gewerbes einen Kursus für Existensgründer zu besuchen. IHK, HWK oder auch VHS bieten so etwas an. Mit der Nebentätigkeit setzt Du unter Umständen Deine gesamte wirtschaftliche Existenz auf´s Spiel... |
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