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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Darf man ein Fotostudio als Gewerbe anmelden ohne dass man gelernter Fotograph ist?
Antwort
 
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Alt 23.02.2008, 13:10   #11
uwemaxpaul
 
 
Registriert seit: 14.12.2007
Ort: Siegerland
Beiträge: 66
Hallo nochmal !

austriaka hat natürlich Recht: IHK und nicht Handwerkskammer, Sorry !!

Und zu dimagier horst: ich ärgere mich doch garnicht ! Ich zahle Steuern in meinem Beruf als Arzt und will auch garnicht Kameras o.ä. absetzten. Es gab aber in meinem Umfeld ein paar Schlaumeier, die das mit der Kameras und den Filme ( damals... ) versucht haben....
Ich habe nach Einführung des EU-Rechtes damals nur einfach mich und mein Studio "mit einem Namen versehen wollen" statt "bemühter" Begriffe wie Photodesigner o.ä. ....
Und zu guten und schlechten Steuerberatern: die schlechten gibts wirklich zu viele. Das sind die mit Halbwissen aus Unibibliotheken....

Grüße Euch
uwemaxpaul ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 23.02.2008, 13:49   #12
austriaka
 
 
Registriert seit: 19.03.2007
Ort: Nähe Düsseldorf
Beiträge: 2.350
Zitat:
Zitat von uwemaxpaul Beitrag anzeigen
Hallo nochmal !

austriaka hat natürlich Recht: IHK und nicht Handwerkskammer, Sorry !!
Kommt drauf an, ob das Betreiben eines Fotostudios als Handwerk angesehen wird!
Wenn ja, dann wird es in der Handwerkskammer landen (und dazu braucht man seit 2004 keinen Berufsnachweis mehr, Fotograf ist ein freies Handwerk).
Wenn nicht, dann kommt es zur IHK.

Beides ist allerdings mit dem Gewerbeschein verbunden, den es für rund 20 EUR in der Stadtverwaltung gibt.

Für die Ausübung des "Freiberufs Fotograf" gelten ganz andere Regeln, und zumindest bei "Grafiker" oder "Designer" muss man eine entsprechende Ausbildung vorweisen. Das hatte ich damals nämlich versucht, aber freiberufliche Webdesigner gibt es eben nicht... was nach meinem zwischenzeitlich erworbenem Verständnis ja auch logisch ist (ich arbeite immer nach Auftrag)
__________________
KArin
Uh!Log

Und auf besonderen Wunsch: Ofenrohr vs. Ofenröhrchen sowie 35-105 alt vs. neu
austriaka ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.02.2008, 14:24   #13
gpo
 
 
Registriert seit: 15.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 12.012
Moin,

kommt drauf an wo in welchem Land?

aber....ja "Jedermann" kann ein Studio aufmachen....
und muss NICHT Fotograf gelernt haben!(Deutschland)

die Frage ist, und wird in der Tat unterschiedlich wichtig..."wie man sich nennt"???
denn Fotograf im Wortsinn...ist ein gelernter mit Meisterprüfung!

Frei...Freiberufler...Freier Fotograf....alles Quatsch mit Soße und schon gar nicht von dir selbst bestimmbar...
z.B. um die Gewerblichkeit zu umgehen!!!

also Fotograf, oder Fotostudio...bist du automatisch Gewerbetreibender mit allen bekannten Vor-und Nachteilen!

Freier Fotograf ist nicht der...der sich frei fühlt, sondern...

einer der vor der örtlichen Kulturbehörde eine Mappe mit "freien Arbeiten" einreicht,
und durch eine Kommision beurteilen läst....die bestimmen dann wie "frei" du bist!

ich bin beides
Mfg gpo
gpo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.02.2008, 15:11   #14
FuriosoCybot

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 03.02.2008
Ort: In der Nähe von Passau
Beiträge: 528
Eieiei
Das ist ja alles schon ganz schön komplieziert.
Na ja so ein direktes Studio wollen wir am Anfang auf alle Fälle noch nicht gleich aufmachen.
Wir hatten halt mehr so vor Freilichtaufnahmen zu machen auf Auftrag. Zum Beispiel Hochzeitsfotos, Potraits oder so.
Nebenberuflich.
Wollten das auch nicht machen um unser Fotoequipment von der Steuer absetzen zu können sondern nur um legal was fürs Fotographieren verlangen zu dürfen.
Weil anders fällt das ja glaub ich unter Schwarzarbeit.
Das wär eh nur ab und zu.
Aber da glaub ich müsste ich mich echt mal mit dem Finanzamt in Verbindung setzen.
Steuerberater hab ich keinen. Bis jetzt war der noch nicht nötig.
Aber auf alle Fälle schon mal vielen Dank an alle.
FuriosoCybot ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.02.2008, 15:55   #15
gpo
 
 
Registriert seit: 15.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 12.012
Moin

OK...kein Studio, ist aber auch egal...

denn es zählt der "Nebenerwerb"...der ist gewerblich!!!

und ob du "was absetzen kannst" hängt eben davon ab!
am Jahresende wird gegenrechnet Einnahmen gegen Ausgeben
Mfg gpo
gpo ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 23.02.2008, 18:39   #16
austriaka
 
 
Registriert seit: 19.03.2007
Ort: Nähe Düsseldorf
Beiträge: 2.350
Zitat:
Zitat von FuriosoCybot Beitrag anzeigen
Eieiei
Das ist ja alles schon ganz schön komplieziert.
Ah, jetzt wo du mehr dazu schreibst, ist das ganz und gar nicht mehr kompliziert, sondern ganz einfach

Du gehst zu deiner Stadtverwaltung und sagst, du willst einen Gewerbeschein haben. Vielleicht rufst du da vorher einmal an und fragst, was du mitbringen mußt? Üblicherweise reicht der Personalausweis, ev. noch die Meldebescheinigung über den Gewerbestandort (bei dir zu Hause).

Du läßt als Bezeichnung des Gewerbes sowas wie "Auftragsfotograf im Nebenerwerb" eintragen, eine Formulierung, aus der hervorgeht, dass du eben kein freier Künstler bist, sondern gewerblicher Fotograf und das ganze nicht dein Hauptberuf ist. Die bei der Stadtverwaltung sind bei der Bezeichnung normalerweise recht offen.
Es muss nur gleich bei der Gewerbeanmeldung das Häkchen bei "Kleinunternehmer nach §19" gesetzt werden, sonst kommt das Finanzamt mit der Umsatzsteuervorauszahlung, das willst du sicher nicht.

Danach bekommst du irgendwann ein Schreiben von der IHK (oder von der Handwerkskammer), die dich auf einen Beitrag eingestuft hat. Beiliegend ein formloser Zettel, wo du ankreuzen kannst, dass dein zu erwartender Umsatz unter Summe xxx liegt und du deshalb vom Kammerbeitrag befreit werden möchtest (war was mit Einkommen von ca. 5000 EUR/Jahr nach Abzug von Freibetrag von 15.000/Jahr, im Jahr der Existenzgründung ist das nochmal anders).

Nun führst du eine Einnahmen-Ausgabenrechung und siehst zu, dass dabei ein wenig zu versteuerndes Einkommen übrigbleibt, das ganze also auch Gewinn abwirft, auch wenn es nicht viel ist. Sonst kommt irgendwann der Vorwurf, dass das kein Gewerbe sondern ein Hobby ist.
In die Ausgabenrechnung kannst du dein Büromaterial, Telefonkosten, Fahrtkosten, Sachen für den PC und natürlich für die Kamera reinnehmen, dazu noch (wenn du hast) dein Arbeitszimmer als Anteil an den Erhaltungs- und Nutzungskosten deines Hauses bzw. deiner Wohnung (Nebenkosten, Wandfarbe, Möbel...). Allerdings darf dieses Zimmer dann tatsächlich nur gewerblich genutzt werden (ein PC im Wohnzimmer macht das nicht zum Arbeitszimmer).
Nicht vergessen: für deinen PC mußt du nun extra GEZ-Gebühr bezahlen (weil gewerblich genutzt)!

Deine Rechungen mußt du ohne Umsatzsteuer ausstellen und darauf auch gesondert hinweisen ("Der Rechnungsbetrag enthält keine Umsatzsteuer gemäß § 19 (1) UStG."). Jede Rechnung muß eine lückenlos fortlaufende Rechnungsnummer haben, sowie den Rechnungsempfänger, das Rechnungsdatum und die einzelnen Posten enthalten.

Für die Einnahmen-Ausgabenrechnung genügt eine einfache Tabellenkalkulation (MS Excel oder Openoffice Calc).

Für die Steuererklärung besorgst du dir entweder ein Programm für den PC oder gehst einmal zu einem Steuerberater und läßt dir das zeigen. Im Zweifelsfall gibt auch dein Sachbearbeiter beim Finanzamt gerne Auskunft.
__________________
KArin
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austriaka ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.02.2008, 19:00   #17
Schlaudenker.de
 
 
Registriert seit: 23.04.2007
Ort: 38531 Rötgesbüttel
Beiträge: 1.128
Der Kopf ist Rund, damit die Gedanken due Richtung wechseln können:

Ein Fotostudio betreiben heißt ja noch nicht, dass man selbst fotografiert. Man kann den Kunden ja fragen: Ich stelle das Fotostudio und der Kunde hat die freie Wahl des Fotografen. Natürlich kann auch die Fotostudio-Putzfrau oder ich als Fotostudio-Betreiber anbieten, zu fotografieren, auch wenn ich oder die Putzfrau keine Fotografenlehre haben.
__________________
VLG Torsten -- Flickr - Picasa - Weblog - Szenebilder - Fotocommunity - meine Konzertfotos
Schlaudenker.de ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.02.2008, 19:24   #18
gpo
 
 
Registriert seit: 15.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 12.012
Zitat:
Zitat von Schlaudenker.de Beitrag anzeigen
Der Kopf ist Rund, damit die Gedanken due Richtung wechseln können:

Ein Fotostudio betreiben heißt ja noch nicht, dass man selbst fotografiert.
ja ja...schlaugedacht

haben seit Jahrzehnten die Leute schon versucht....
meist die schlauen Assis von Profifotografen

und sind genauso schnell wieder von der Bildfläche verschwunden...WORDEN!!!

soll heißen die bekamen Besuch von den Behörden....
und dann kam es meist dicke

Das Problem dabei ist ja, das du es eben nicht verheimlichen willst oder kannst,
du must in eigener Sache Werbung machen, stehst im Branchenbuch usw...

bei den Behörden und Kammern...existieren Schwarze Listen!
ich stand auch mal drauf...hatte aber den Brief,
logisch dann Erklärungsnot mit dem "freien Fotografen"
muste dann vor die Kommission ....die zu meinen Gunsten entschieden.

dazu kommt, es gibt genug Neider die einen auf dem Kieker haben,
denn genug Leute haben schon alles mögliche versucht....
um den Behördengang zu umgehen!

und es ist ja auch nicht weiter schlimm...Anmeldung und gut ist...
das einzige was passieren kann ist...

irgendwann kommt das Finanzamt und "schätzt" das ganze ein...

wer dann also bei 1.000 Euro einnahmen....5.000 Euro absetzen will,
hat leider seine Schulaufgaben nicht vollständig gemacht!
....und häufig geht es nur darum!!!
Mfg gpo
gpo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.02.2008, 19:37   #19
About Schmidt
 
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.919
Geht da nicht vielleicht eine Ich-AG ?

Gruß Wolfgang
__________________
Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung
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About Schmidt ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.02.2008, 20:13   #20
austriaka
 
 
Registriert seit: 19.03.2007
Ort: Nähe Düsseldorf
Beiträge: 2.350
Zitat:
Zitat von About Schmidt Beitrag anzeigen
Geht da nicht vielleicht eine Ich-AG ?

Gruß Wolfgang
Ich-AG gibt es seit bald 2 Jahren nicht mehr und ist für Arbeitslose gedacht...
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KArin
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