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Alt 01.08.2007, 21:25   #1
exprimere
Gesperrt
 
 
Registriert seit: 27.01.2007
Ort: Lindau (B)
Beiträge: 95
Photorechte ?!

Guten Abend ...

mich beschleicht jetzt schon seit ein paar Tagen eine Frage ...
Vielleicht könnt Ihr mich ja wieder ruhig schlafen lassen

Nämlich ... darf ich Photos die ich auf einem Konzert geschossen habe bei zB Ebay verkaufen? Also als belichtetes Bild ... ?

Das Photographieren war auf diesem Konzert erlaubt.

Hier weis doch sicher jemand bescheid ....
Ich sag schon mal Danke ...
exprimere ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 01.08.2007, 21:29   #2
ManniC
 
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
....das hängt von der Art der Erlaubnis ab.

I.d.R. gelten solche Pauschalgenehmigungen nur für nichtkommerzielle Nutzung -- alles andere, also auch das Verticken in der Bucht, bedarf einer expliziten Genehmigung des Veranstalters.
__________________
VLG: Manni
ManniC ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2007, 21:36   #3
Jens N.
 
 
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
Richtig: Verkauf = kommerzielle Nutzung. Das solltest du auf jeden Fall mit dem Veranstalter abklären.
__________________
Gruß Jens
Jens N. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2007, 21:47   #4
joki
 
 
Registriert seit: 25.11.2003
Beiträge: 6.800
Vielleicht hilft http://www.irights.de/ weiter
__________________

joki ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2007, 21:57   #5
exprimere
Gesperrt

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 27.01.2007
Ort: Lindau (B)
Beiträge: 95
Danke für die schnellen Antworten

Na ja dann werd ich da morgen mal den Veranstalter anrufen
... aber noch eine Frage das Urheberrecht liegt das beim Veranstalter oder bei dem Künstler?
exprimere ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 01.08.2007, 22:03   #6
joergW
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Alfter bei Bonn
Beiträge: 1.369
Moin,

das Urheberrecht liegt beim Künstler = Urheber des Lichtbildes

bis denn

joergW
joergW ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2007, 22:05   #7
Jens N.
 
 
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
Zitat:
Zitat von exprimere Beitrag anzeigen
... aber noch eine Frage das Urheberrecht liegt das beim Veranstalter oder bei dem Künstler?
Da Urheberrecht liegt beim Urheber der Fotos, also bei dir. Ich denke du meinst das Persönlichkeitsrecht (das liegt bei den abgelichteten Personen) oder das Verwertungsrecht oder wie man das nennt - ob das beim abgelichteten Künstler oder beim Veranstalter liegt weiß ich nicht genau. Ich denke eher beim Künstler. Da der Veranstalter aber alles regelt, was mit der Veranstaltung zu tun hat, ist das dein Ansprechpartner. Ansonsten auch der Künstler, bzw. sein Management, falls vorhanden.
__________________
Gruß Jens
Jens N. ist offline   Mit Zitat antworten
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