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#1 | |
Registriert seit: 26.04.2007
Ort: Hamburg
Beiträge: 164
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Ebay: kann ein gewerblicher Verkäufer privat verkaufen?
Hallo,
ich habe bei Ebay einen Verkäufer gesehen, der als gewerblicher Verkäufer angemeldet ist. Dieser Mensch hat aber in seinen Auktionen den Hinweis, dass es sich um eine Privatauktion handelt. Zitat:
Darf der das so ohne weiteres? Ich überschaue das alles nicht mit privat, gewerblich und Gewährleistung... Viele Grüße Arne |
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#2 |
ehemaliger Moderator
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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Meine laienhafte Meinung:
Als gewerblicher Verkäufer kann er natürlich zunächst einmal Gewährleistung und Rückgaberecht nicht ausschließen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass ein Gewerbetreibender, der z.B. Fotoartikel verkloppt, seine alte Schallplattensammlung durchaus auch privat verkaufen kann. Ob er dafür aber bei ebay dann einen weiteren Account braucht, weiß ich allerdings nicht, könnte ich mir durchaus vorstellen.
__________________
Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) |
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#3 |
Registriert seit: 28.10.2003
Ort: Elsaß
Beiträge: 1.171
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Ich denke nicht, dass das geht - man kann ja auch nicht in einem Ladengeschäft "privat" verkaufen. Wenn er das machen will, dann muss er sich einen eigenen, privaten Account erstellen.
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#4 |
Registriert seit: 19.05.2007
Beiträge: 966
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Darf man das?
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#5 | |
verstorben
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
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Zitat:
Im Ebay-Forum gab's übrigens vor kurzem eine Diskussion zu einem ähnlichen Fall: Click!
__________________
.___. (O,o) /)__) █Meine SUF-Bilder / Island-Bilder -"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung. |
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#6 |
Themenersteller
Registriert seit: 26.04.2007
Ort: Hamburg
Beiträge: 164
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Dann sollte man wohl vorsichtig sein bei diesen Angeboten
Im Falle des Falles würde das wohl auf eine Diskussion herauslaufen. Edit: Ich hab doch nix falsches getan, dass ich hier auf die Artikel hinweise, oder darf ich das nicht ![]() |
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#7 |
Gesperrt
Registriert seit: 09.12.2006
Beiträge: 9.961
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Darf das das ??
Das darf das!!! Das das das darf??? ![]() |
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#8 | |
Registriert seit: 13.04.2004
Beiträge: 1.170
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Zitat:
D.h. wenn auf dem Gewerbeschein steht dass man dieses und jenes verkauft dann kann man diese Artikel eigentlich nicht mehr "privat" verkaufen (und damit Umsatzsteuer und alles einsparen). Zumindest kriegt man heftige Nachfragen wenn die dem nachgehen.
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Dies ist meine Signatur Frank |
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#9 |
Registriert seit: 28.10.2003
Ort: Elsaß
Beiträge: 1.171
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Ja, Du darfst mehrere Accounts bei eBay haben. Dafür benötigst Du nur unterschiedliche E-Mail-Adressen. Man will ja schließlich nicht unbedingt unter seinem Einkäufer-Account verkaufen, oder nach Warengruppen trennen, oder nach Ländern trennen, oder, oder, oder...
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#10 | |
Registriert seit: 29.05.2007
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.715
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Zitat:
andere IP-Adresse haben? Gruß Wrörgi |
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