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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Sony A-Mount Kameras » Sony Garantie für Alpha 100 bei Verkauf ...
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Alt 19.03.2007, 22:28   #1
fmerbitz
 
 
Registriert seit: 13.04.2004
Beiträge: 1.170
Sony Garantie für Alpha 100 bei Verkauf ...

Hallo Leute,

eine Frage die sich ja immer wieder stellt: Sony gibt auf die A100 2 Jahre Garantie. Wie ist das bei Verkauf, geht die Garantie auf den Käufer über?

Oder ist das sowas wie bei Sigma wo die Garantieverlängerung auf 3 Jahre nur für den erstkäufer gilt?

Weiss das jemand oder gibt es Erfahrungen?
ciao
Frank
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Frank
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Alt 19.03.2007, 23:11   #2
Jens N.
 
 
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
Zitat:
Zitat von fmerbitz Beitrag anzeigen
eine Frage die sich ja immer wieder stellt: Sony gibt auf die A100 2 Jahre Garantie. Wie ist das bei Verkauf, geht die Garantie auf den Käufer über?
Ja, die gilt meines Wissens nach auch für Gebrauchtkäufer.
__________________
Gruß Jens
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Alt 19.03.2007, 23:13   #3
ManniC
 
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
Das sehe ich genauso.
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Alt 20.03.2007, 00:30   #4
helmut-online
 
 
Registriert seit: 28.01.2004
Ort: Hochtaunuskreis
Beiträge: 906
Da müßte man sich die Garantiebedingungen anschauen. Schließlich ist die Herstellergarantie eine freiwillige Leistung und deswegen kann der Hersteller diese an Bedingungen knüpfen.
Gruß Helmut
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Alt 20.03.2007, 00:32   #5
rmaa-ismng
Gesperrt
 
 
Registriert seit: 09.12.2006
Beiträge: 9.961
Ich denke die Garantiebedingungen sind an die Kam geknüpft und nicht an den Käufer.
Ich kann mir das gar nicht vorstellen, daß Du als Erstkäufer die Garantie erhälst, jedoch bei Weiterverkauf die Garantie erlöschen soll?
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Alt 20.03.2007, 01:23   #6
jrunge
 
 
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.544
Vielleicht hilft das ja weiter (Auszug aus den Sony-Deutschland-Garantiebestimmungen).

ZITAT:
Bedingungen
1. Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn das defekte Produkt innerhalb der Garantiezeit zusammen mit der Originalrechnung bzw. dem Kassenbeleg (unter Angabe von Kaufdatum, Modellbezeichnung und Name des Händlers) vorgelegt wird. Sony und ASN-Mitglieder können die kostenfreie Garantieleistung ablehnen, wenn diese Dokumente nicht vorgelegt werden oder wenn sie unvollständig oder unleserlich sind. Diese Garantie gilt nicht, wenn der Modellname oder die Seriennummer auf dem Produkt geändert, gelöscht, entfernt oder unleserlich gemacht wurden.


Es wird jedenfalls nicht der Name des Käufers z.B. auf der Rechnung (bei Kassenbeleg wohl unüblich) verlangt.

Hier die vollständigen Garantiebestimmungen, in denen allerdings auch der Begriff Ersterwerb auftaucht.
__________________
Gruß Jürgen
Wir müssen mal reden... Krolop&Gerst
jrunge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2007, 01:48   #7
Jens N.
 
 
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
Papier ist geduldig, in der Praxis erkennen die Hersteller idR. auch Garantieansprüche von Zweitbesitzern an. Bei Minolta war es so (habe meine D5D gebraucht gekauft), mit Sony habe ich diesbezüglich aber noch keine Erfahrungen. Sicher hat die hier aber irgendjemand und meldet sich vielleicht noch.
__________________
Gruß Jens
Jens N. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2007, 09:07   #8
eac
Moderator
 
 
Registriert seit: 27.07.2004
Ort: D-81539 München
Beiträge: 6.924
Zitat:
Zitat von jrunge Beitrag anzeigen
Hier die vollständigen Garantiebestimmungen, in denen allerdings auch der Begriff Ersterwerb auftaucht.
Das beschränkt sich allerdings auf "Zeitpunkt des Ersterwerbs" und heißt nicht mehr, als daß die zwei Jahre in dem Moment beginnen, in dem die Kamera zum ersten Mal an einen Endverbraucher verkauft wird. Die Garantiebestimmungen enthalten keine Einschränkungen bezüglich der Person, die diese Garantieleistungen in Anspruch nimmt. Die Sigma Garantiebestimmungen nennen ausdrücklich den Käufer als einzig Berechtigten.
__________________
Ciao
Stefan
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Alt 20.03.2007, 15:26   #9
fmerbitz

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 13.04.2004
Beiträge: 1.170
Alpha 100

Ich habe auch noch eine Mail an Sony geschrieben und die Antwort sagt im Prinzip dasselbe - für die Garantie ist der Original-Kaufbeleg notwendig. Was für ein Name darauf steht ist unerheblich.
Danke für eure Hilfe, ich denke vor dieser Frage wird öfter mal jemand stehen.

ciao
Frank
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Dies ist meine Signatur
Frank
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Alt 20.03.2007, 19:32   #10
Hademar2
 
 
Registriert seit: 30.04.2006
Beiträge: 3.716
Und zur Not könnte ja auch die Abwicklung dann immer noch über den Ersterwerber abgewickelt werden!
__________________
H.-D. M., der sicher das ganze Jahr 2008 brav gewesen ist und deshalb vom Weihnachtsmann die Alpha 900 bekommen hat!
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