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#1 |
Registriert seit: 13.04.2004
Beiträge: 1.170
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Sony Garantie für Alpha 100 bei Verkauf ...
Hallo Leute,
eine Frage die sich ja immer wieder stellt: Sony gibt auf die A100 2 Jahre Garantie. Wie ist das bei Verkauf, geht die Garantie auf den Käufer über? Oder ist das sowas wie bei Sigma wo die Garantieverlängerung auf 3 Jahre nur für den erstkäufer gilt? Weiss das jemand oder gibt es Erfahrungen? ciao Frank
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Dies ist meine Signatur Frank |
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#2 |
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
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Ja, die gilt meines Wissens nach auch für Gebrauchtkäufer.
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Gruß Jens |
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#3 |
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
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Das sehe ich genauso.
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VLG: Manni |
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#4 |
Registriert seit: 28.01.2004
Ort: Hochtaunuskreis
Beiträge: 906
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Da müßte man sich die Garantiebedingungen anschauen. Schließlich ist die Herstellergarantie eine freiwillige Leistung und deswegen kann der Hersteller diese an Bedingungen knüpfen.
Gruß Helmut |
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#5 |
Gesperrt
Registriert seit: 09.12.2006
Beiträge: 9.961
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Ich denke die Garantiebedingungen sind an die Kam geknüpft und nicht an den Käufer.
Ich kann mir das gar nicht vorstellen, daß Du als Erstkäufer die Garantie erhälst, jedoch bei Weiterverkauf die Garantie erlöschen soll? |
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#6 |
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.544
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Vielleicht hilft das ja weiter (Auszug aus den Sony-Deutschland-Garantiebestimmungen).
ZITAT: Bedingungen 1. Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn das defekte Produkt innerhalb der Garantiezeit zusammen mit der Originalrechnung bzw. dem Kassenbeleg (unter Angabe von Kaufdatum, Modellbezeichnung und Name des Händlers) vorgelegt wird. Sony und ASN-Mitglieder können die kostenfreie Garantieleistung ablehnen, wenn diese Dokumente nicht vorgelegt werden oder wenn sie unvollständig oder unleserlich sind. Diese Garantie gilt nicht, wenn der Modellname oder die Seriennummer auf dem Produkt geändert, gelöscht, entfernt oder unleserlich gemacht wurden. Es wird jedenfalls nicht der Name des Käufers z.B. auf der Rechnung (bei Kassenbeleg wohl unüblich) verlangt. Hier die vollständigen Garantiebestimmungen, in denen allerdings auch der Begriff Ersterwerb auftaucht. |
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#7 |
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
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Papier ist geduldig, in der Praxis erkennen die Hersteller idR. auch Garantieansprüche von Zweitbesitzern an. Bei Minolta war es so (habe meine D5D gebraucht gekauft), mit Sony habe ich diesbezüglich aber noch keine Erfahrungen. Sicher hat die hier aber irgendjemand und meldet sich vielleicht noch.
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Gruß Jens |
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#8 | |
Moderator
Registriert seit: 27.07.2004
Ort: D-81539 München
Beiträge: 6.924
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Zitat:
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Ciao Stefan |
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#9 |
Themenersteller
Registriert seit: 13.04.2004
Beiträge: 1.170
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Ich habe auch noch eine Mail an Sony geschrieben und die Antwort sagt im Prinzip dasselbe - für die Garantie ist der Original-Kaufbeleg notwendig. Was für ein Name darauf steht ist unerheblich.
Danke für eure Hilfe, ich denke vor dieser Frage wird öfter mal jemand stehen. ciao Frank
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Dies ist meine Signatur Frank |
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#10 |
Registriert seit: 30.04.2006
Beiträge: 3.716
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Und zur Not könnte ja auch die Abwicklung dann immer noch über den Ersterwerber abgewickelt werden!
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H.-D. M., der sicher das ganze Jahr 2008 brav gewesen ist und deshalb vom Weihnachtsmann die Alpha 900 bekommen hat! |
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