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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » D7D gestohlen - bei welcher Versicherung melden?
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Alt 02.02.2007, 23:19   #1
Fotolli
 
 
Registriert seit: 02.08.2005
Ort: Quickborn
Beiträge: 184
D7D gestohlen - bei welcher Versicherung melden?

Ich könnte kotzen. Bei uns zu Hause ist heute eingebrochen worden. Meine D7D ist weg inkl. 2.8/28-70 und Batteriegriff.

Immerhin bin ich versichert. Nun möchte ich keinen Fehler begehen. Ich hatte schon mal eine Schadensreparatur bei der Versicherung eingereicht, leider zu spät, so dass bereits 14 Tage verstrichen waren - nichts bezahlt bekommen. Diesmal möchte ich keinen Fehler machen.

Für den Body habe ich eine JAMBA Versicherung abgeschlossen über 1500 € Neuwert.

Ansonsten besitze ich eine ganz normale Hausratversicherung.

Was nun? Melde ich den Schaden beiden, mit Hinweis darauf, dass noch eine weitere Versicherung besteht? Melde ich den Body bei Jamba, Objektiv und Batteriegriff bei Hausrat? Alle drei Hausrat?

Ich will nur sicher gehen, dass eine Versicherung zahlt, auch wenn sich die andere herausredet.

Hat jemand einen Tip für mich? Ich möchte nicht schon wieder auf den Kosten sitzen bleiben.

Grüße
Oliver
Fotolli ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 02.02.2007, 23:22   #2
Fotolli

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 02.08.2005
Ort: Quickborn
Beiträge: 184
Korrektur: Das Objektiv ist das 2.8/28-75 (Wenn's das "G" gewesen wäre hätte ich mir sowas von in den Hintern gebissen)
Fotolli ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2007, 00:54   #3
J.U.
 
 
Registriert seit: 31.03.2006
Ort: 51491 Overath
Beiträge: 358
Hallo Oliver,

1. Ganz wichtig: Schaden unverzüglich der Polizei melden inkl. schriftlicher Aufstellung aller gestohlenen bzw. beschädigter Gegenstände.

2. Für die Hausratversicherung muß ein Einbruchdiebstahl vorliegen mit entsprechenden Einbruchspuren, also geknacktes Schloss, aufgebrochenes Fenster o.ä.

3. Den Schaden der Hausratversicherung melden, ebenfalls unverzüglich unter Nennung der Tagebuchnummer der polizeilichen Anzeige und Beifügung der Liste der entwendeten Gegenstände.

4. Schaden zur Kamera ebenfalls unverzüglich der Fotogeräteversicherung melden wie unter 3. genannt. Hier liegt im Bereich der Fotogeräteversicherung offensichtlich eine Doppelversicherung vor. Die beiden Unternehmen werden sich ggf. den Schaden teilen.

5. Beiden Versicherern Mitteilung über die jeweils anderweitig bestehende Versicherung machen!
Gruß
Jürgen
J.U. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2007, 02:07   #4
Fotolli

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 02.08.2005
Ort: Quickborn
Beiträge: 184
Hallo Jürgen,

vielen Dank für die schnelle Antwort!

1. schon geschen

2. bereits aufgenommen, morgen, äh, heute kommt die Kripo zwecks Spurensicherung

3.-5. sobald es geht.

Danke für Deine Hinweise

Grüße
Oliver
Fotolli ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2007, 11:46   #5
Sonnenkind
 
 
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
Zitat:
3.-5. sobald es geht.
Aber 5. bitte unbedingt gleichzeitig mit 3.!!!
Zu 2. und der Antwort von J.U.: Das ist prinzipiell richtig. Wenn dem nicht so sein sollte (also keine Einbruchsspuren), trotzdem nochmal die Versicherungsbedingungen lesen. Möglicherweise hat Deine Versicherung die Allgemeinen Bedingungen erweitert.
__________________
10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben
Sonnenkind ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 03.02.2007, 12:33   #6
Fotolli

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 02.08.2005
Ort: Quickborn
Beiträge: 184
.

Einbruchsspuren sind reichlich zu erkennen. Deswegen kommt ja nachher auch die Kripo. Von der Seite her sollte es also keine Probleme geben. Interessieren tut mich, welche Versicherung sich denn nun eigentlich verpflichtet fühlt zu bezahlen. Nach erneutem Durchlesen der Versicherungsbedigungen müsste Jamba eigentlich den vollen Kaufpreis erstatten. Dort steht das der Zeitwert in den ersten zwei Versicherungsjahren der Kaufpreis ist. Da vermute ich mal, dass die Hausratversicherungen da etwas anderes als Zeitwert verstehen.

Hat jemand da schon Erfahrungen sammeln (müssen)?

Grüße,
Oliver
Fotolli ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2007, 20:13   #7
J.U.
 
 
Registriert seit: 31.03.2006
Ort: 51491 Overath
Beiträge: 358
Hallo Oliver,

Standard bei der Hausratversicherung zu in Gebrauch befindlichen Sachen ist der (theoret.) Neuwert am Schadentag.
Kann bei den kurzen Modellwechseln im Bereich Technik/Elektronik zu Abschlägen führen, wenn das Nachfolgemodell objektiv (durch techn. Weiterentwicklung) höherwertig ist.

Gruß
Jürgen
J.U. ist offline   Mit Zitat antworten
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