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Alt 31.01.2007, 11:02   #1
pumapaul
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: D-42477 Radevormwald
Beiträge: 1.305
Frage zu Lizenzgebühren

Hallo zusammen,
ein Bekannter von mir hat ein Problem mit einem fremden Foto, das er auf seiner Homepage veröffentlicht hat. Die geforderte Lizenzgebühr hat er nach Abmahnung bezahlt. Jetzt legen die Anwälte für die Abmahnung einen deutlich höheren Streitwert zugrunde. Ich habe irgend wo gelesen, dass das aber immer nur die Lizenzgebühr sein kann, finde es aber nicht mehr wieder. Hat jemand eine Idee?
Vielen Dank und Grüße
Michael
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Alt 31.01.2007, 11:10   #2
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
Am besten - selber Anwalt (hoffentlich mit Rechtsschutz)!
guenter_w ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.01.2007, 11:25   #3
Backbone
 
 
Registriert seit: 31.05.2006
Ort: Dresden
Beiträge: 2.237
Auf Rechtsberatung in Internetforen würde ich bei aller Liebe nicht vertrauen. Wenn deinem Bekannten die Summe unangemessen erscheint muss er selber zum Anwalt gehen. Alles andere kann unter dem Strick noch teuer werden.

Backbone
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Photography is a means of ordering the world around us. (John Shaw)
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Alt 31.01.2007, 11:28   #4
pumapaul

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: D-42477 Radevormwald
Beiträge: 1.305
Nicht, dass ich hier falsch verstanden werde. Es geht mir nicht um Rechtsbereatung, sondern um das Wiederfinden der Quelle zur Höhe des Streitwerts.
Danke schon mal
Michael
pumapaul ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.01.2007, 11:32   #5
BeHo
verstorben
 
 
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
Ich kann mich nur erinnern, dass dazu in der c't Ausgabe 13/2006 einiges stand: Click! (der Artikel ist online leider nur gegen Bezahlung zu lesen).
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(O,o)
/)__) Meine SUF-Bilder / Island-Bilder
-"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung.
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Alt 31.01.2007, 11:35   #6
Backbone
 
 
Registriert seit: 31.05.2006
Ort: Dresden
Beiträge: 2.237
Zitat:
Zitat von pumapaul
Nicht, dass ich hier falsch verstanden werde. Es geht mir nicht um Rechtsbereatung, sondern um das Wiederfinden der Quelle zur Höhe des Streitwerts.
Die Ermittlung des Streitwerts ist in mehreren Paragraphen geregelt und in vielen Fällen von einem Laien nicht ohne weiteres durchschaubar. Wenns dir weiterhilft schau halt im Gerichtskostengesetz (GKG) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nach. Du solltest aber die einschlägigen Kommentare dazu auch beachten und in diesem speziellen Fall ein paar aktuelle Urteile berücksichtigen.

Viel Spaß.

Backbone
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